Der Fachbereich Erbrecht wird in unserer Kanzlei aufgrund der Spezialisierung von Frau Rechtsanwältin Stohp als Fachanwältin für Erbrecht umfassend und intensiv betreut. Das Erbrecht ist nicht nur für Spezialisten ein hochkomplexes Thema, sondern auch für die Betroffenen eine außergewöhnliche Belastung. Oft ist die Trauerphase um einen geliebten Menschen noch nicht abgeschlossen, wenn man sich erbrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt findet. In dieser emotional aber oft auch finanziell sehr belastenden Situation stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Wir unterstützen Sie in vielfältiger Weise, sei es bei der Abwehr/Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, Auseinandersetzungen in der Erbengemeinschaft oder in der Nachlassabwicklung allgemein.
Der Fachbereich Familienrecht umfasst unter anderem die nachfolgend aufgelisteten Angelegenheiten:
· Scheidungs- und Verbundverfahren, Versorgungsausgleich
· Zugewinn
· Umgangsrecht
· Nichteheliche Lebensgemeinschaft
· Vorläufiger Rechtsschutz
· Internationales Familienrecht
· Unterhalt (Kindes- und Ehegattenunterhalt)
· Sorgerecht
· Hausratverfahren
· Eheverträge
· Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz
Das Straf- bzw. Ermittlungsverfahren stellt für den Beschuldigten eine absolute Ausnahmesituation dar. Im Regelfall wird der Beschuldigte im Zuge des Ermittlungsverfahrens erstmal mit den von der Staatsanwaltschaft formulierten Beschuldigungen konfrontiert. Dabei steht der staatliche Ermittlungsapparat mit Übermacht dem einzelnen Individuum gegenüber.