Rechtsanwältin Stohp studierte Rechtswissenschaften an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität zu Bonn und ist seit dem Jahr 1998 als Rechtsanwältin zugelassen. Schon zwei Jahre nach der Zulassung zur Anwaltschaft gründete Rechtsanwältin Stohp ihre eigene Kanzlei, mit der sie seitdem erfolgreich tätig ist.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist das Erbrecht, Familienrecht und die Strafverteidigung.
Im Jahre 2010 wurde Rechtsanwältin Stohp der Titel “Fachanwältin für Erbrecht” verliehen.
Im Jahre 2016 hat Rechtsanwältin Stohp den Fachanwaltslehrgang Strafrecht erfolgreich abgeschlossen.
Rechtsanwalt Simon Johannes Siegel studierte - nach Beendigung der Offizierlaufbahn der Bundeswehr im Heer - Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Bonn. Rechtsanwalt Siegel ist seit Mai 2017 bei der Rechtsanwaltskammer Köln als Rechtsanwalt zugelassen.
Zuletzt absolvierte Herr Rechtsanwalt Siegel den Fachanwaltslehrgang für Familienrecht und Strafrecht. Schwerpunkt seiner Tätigkeit ist das Erbrecht, Familienrecht und die Strafverteidigung.
Die Rechtsanwaltskanzlei Stohp & Siegel versteht sich in erster Linie als Dienstleister gegenüber dem Mandanten, denn jedes einzelne Mandat setzt eine hohe Vertrauensbasis zwischen Rechtsanwalt und Mandant voraus. Um dieser Basis gerecht zu werden, arbeitet die Kanzlei Stohp nach folgenden Leitlinien:
Weiterhin haben die Rechtsanwälte Stohp und Siegel den Fachanwaltslehrgang im Strafrecht erfolgreich absolviert.
Rechtsanwalt Siegel hat außerdem den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht erfolgreich abgeschlossen.
Die Spezialisierung durch Fachanwaltslehrgänge und die ständige Fortbildung zeichnet die Rechtsanwälte Stohp und Siegel mit einem hohen Grad der Spezialisierung auf diesen Rechtsgebieten aus.
Wir schließen mit unseren Mandanten eine Vergütungsvereinbarung. Die Vergütung kann auf Basis unterschiedlicher Modelle vereinbart werden. Welches Modell für den jeweiligen Mandanten passend ist, wird im Erstberatungsgespräch mit diesem erörtert.